Vorstand
1. Vorsitzender
Marie-José Godding
2. Vorsitzender
Tamara Stein
Kassiererin
Juliane Börner
Schriftführer
Thor Rodenburg
Beisitzer
Dr. Rita Knauf-Brang
Beisitzer
Kosta Jankov
Beisitzer
Gudula Kinzler
Beisitzer
Oliver Stein
Mitgliedsbeiträge
Erwachsene:
24,00 Euro pro Jahr
Jugendliche:
12,00 Euro pro Jahr
Aufnahmegebühr:
keine Aufnahmegebühr
Satzung
Satzung
„SRV Kronenburger See“
§ 1 Name, Sitz und Zweck
1. Der Verein trägt den Namen
Schülerruderverein Kronenburger See,
in Kurzform SRV Kronenburger See.
2. Sitz des Vereins ist Dahlem-Kronenburg.
3. Die Vereinsflagge setzt sich aus dem
Wappen/Logo der den Verein tragenden
Schulen und Institutionen zusammen.
4. Zweck des Vereins ist die Förderung
insbesondere des Schülerruderns und der
rudersportlichen Aktivitäten der Region.
5. Der Verein soll in das Vereinsregister
eingetragen werden. Nach Eintragung lautet
der Name des Vereins „Schülerruderverein
Kronenburger See e.V.“.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das
Kalenderjahr.
§ 2 Mitgliedschaft
1. Zu den geborenen Mitgliedern des Vereins
gehören folgende juristische Personen:
1. Georg-Schule Dahlem
Talweg 2, 53949 Schmidtheim
2. Graf-Salentin-Schule Realschule+
Schulstraße 22, 54584 Jünkerath
3. Jugendbildungsstätte Don Bosco,
Dominikus-Savio-Haus
Don-Bosco-Str. 1, 54584 Jünkerath
2. Mitglied kann jede Person (natürliche und
juristische) ohne Unterschied des Geschlechts,
des Berufs, der Staatsangehörigkeit und ihrer
politischen und religiösen Überzeugung
werden.
3. Die Aufnahme erfolgt durch den
geschäftsführenden Vorstand auf Grund eines
Antrages. Bei Minderjährigkeit ist die
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
erforderlich.
4. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des
Mitglieds, durch freiwilligen Austritt,
Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der
Rechtsfähigkeit der juristischen Person.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche
Erklärung gegenüber einem Mitglied des
geschäftsführenden Vorstands. Er ist nur zum
Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von drei Monaten
zulässig.
Ein Mitglied kann durch Beschluss der
Mitgliederversammlung von einer Mehrheit der
anwesenden Mitglieder von ¾ der
abgegebenen gültigen Stimmen
ausgeschlossen werden, wenn es in grober
Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen
hat, wobei als ein Grund zum Ausschluss auch
ein unfaires sportliches Verhalten gegenüber
anderen Vereinsmitgliedern oder
schwerwiegendes Fehlverhalten innerhalb der
Vereinskameradschaft gilt.
§ 3 Zusammensetzung des Vereins und
seiner Organe
1. Der Verein besteht aus
a) aktiven Mitgliedern
b) Fördermitgliedern
Aktive Mitglieder sind alle sportausübenden
zahlenden Mitglieder.
Fördermitglieder sind diejenigen, die
regelmäßig mit einem Förderbeitrag (Geld-
oder Sachspende) den Vereinszweck fördern.
2. Organe des Vereins sind die
Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 4 Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ des Vereins ist die
Mitgliederversammlung.
2. Eine ordentliche Versammlung findet einmal
jährlich nach Abschluss des Geschäftsjahres
statt.
3. Eine außerordentliche
Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist
von drei Wochen mit entsprechender
Tagesordnung einzuberufen, wenn es
a) der geschäftsführende Vorstand
beschließt
b) ein Viertel der stimmberechtigten
Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden
einen entsprechenden Antrag stellt.
4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung
erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand
durch Aushang oder durch schriftliche
Einladung unter Angabe des Tagungsortes, der
Uhrzeit und der Tagesordnung. Zwischen dem
Tag der Einladung und dem Termin der
Versammlung muss eine Frist von drei Wochen
liegen.
5. Die Tagesordnung muss folgende Punkte
enthalten:
a) Entgegennahme des Berichtes incl.
Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
b) Entlastung des Vorstandes
c) Neuwahl des Vorstandes alle zwei Jahre
d) Beschlussfassung über Anträge
6. Die Mitgliederversammlung ist ohne
Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig
7. Beschlüsse werden mit der einfachen
Mehrheit der Anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder gefasst. Stimmberechtigt sind die
aktiven Mitglieder und je 3 Vertreter der
Gründungsorganisationen, die durch diese
entsandt werden. Satzungsänderungen
bedürfen der Mehrheit von Dreiviertel der
anwesenden Mitglieder.
8. Dringlichkeitsanträge (Anträge, die nicht auf
der Tagesordnung der Einladung stehen)
bedürfen ebenfalls der Dreiviertelmehrheit der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Dringlichkeitsanträge dürfen sich nicht auf
Satzungs- oder Zweckänderungen beziehen.
9. Dem Antrag auf geheime Abstimmung muss
entsprochen werden.
10. Der Vorsitzende leitet die
Mitgliederversammlung.
11. Über den Verlauf der
Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu
fertigen, das von einem Mitglied des
geschäftsführenden Vorstands und dem
Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 5 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus
a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Kassierer
die den geschäftsführenden Vorstand bilden
und einer durch die Mitgliederversammlung zu
bestimmenden Zahl von
d) Beisitzern, den eine Sonderaufgabe
zugeordnet werden kann.
§ 6 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt auf die
Dauer von zwei Jahren zwei Personen zur
Prüfung der Kasse. Sie dürfen keine Mitglieder
des Vorstands sein.
§ 7 Beiträge
Über die Höhe der Beiträge beschließt die
Mitgliederversammlung.
§ 9 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer
eigens dazu einberufenen außerordentlichen
Mitgliederversammlung beschlossen werden,
wenn eine Dreiviertelmehrheit der
eingetragenen Mitglieder erreicht wird.
2. Bei Auflösung geht das vorhandene
Vermögen an folgende drei – ebenfalls als
gemeinnützig anerkannte Vereine:
a)
Freunde und Förderer von Don Bosco
Jünkerath e.V.
Dominikus Savio Haus, Don-Bosco-Str. 1,
54584 Jünkerath
Tel.: 06597/9293-0, Fax.: 06597/9293-
140, E-Mail: juenkerath@donbosco.de
b)
Förderverein der Georg-Schule
Dahlem e.V.
Geschäftsstelle: Talweg 2, 53949 Dahlem
Tel.: 02447/913228
c)
Förderverein der Graf-Salentin-Schule
Realschule+ e.V.
Schulstraße 22, 54584 Jünkerath, Tel.:
06597/ 92033-0
Schmidtheim, 16. Mai. 2011
Geschichte
Vereinsgeschichte
Seit Herbst 2010 können am Kronenburger
See richtige Ruderboote bei ihrem Training
beobachtet werden. Das Rudern am See
begann zunächst mit einem Doppelvierer,
einem Leihboot vom Ruderclubs Meschede
(Hochsauerlandkreis), der die junge
Rudergruppe in ihrer Gründungsphase mit
Boot und Bootshänger unterstützte. Im
Februar 2011 gründeten dann auf Initiative
von Sebastian Sammet Vertreter der Graf
Salentin Schule Jünkerath, der Georgschule
Dahlem-Schmittheim und der
Jugendbildungsstätte Don Bosco den
Schülerruderverein Kronenburger See e.V., der
jedem ruderinteressiertem offensteht. Der
Verein wird in seiner wichtigen
Gründungsphase von allen Beteiligten sehr gut
unterstützt und verbindet durch drei
Einrichtungen, Einzelmitgliedschaften von
Erwachsenen und Jugendlichen und die ersten
gemeinsamen Aktivitäten am See, z.B. das
Abrudern im Oktober, sowie das Wintertraining
in Dahlem und Jünkerath sogar zwei
Bundeländer.
Durch Vermittlung von Ortsvorsteher Reinhold
Rader wurde die Verbindung zu Herrn
Bürgermeister Müller hergestellt, der den
kleinen Verein mit der Aussicht auf eine Fläche
am See zur Sicheren Lagerung der Boote
unterstützte und für die Belange des
Rudervereins immer ein offenes Ohr hat.
Aktuell kann der Verein jetzt zwei Doppelvierer
und drei Einer vorweisen, die eine geeignete
Ausbildung im Rudersport für zwei Schulen
ermöglichen. Der Ruderverein hat mit
renoviertem Bootsmaterial anderer Vereine
begonnen, doch auch diese Boote wären
durch den Förderverein einer Schule allein
nicht erschwinglich gewesen. In diesem
Zusammenhang nochmals vielen Dank an die
Kreissparkasse Euskirchen für den Zuschuss
zum Doppelvierer (Georgschule) und die
Kreissparkasse Vulkaneifel für die Förderung
des Bootshängers (Graf Salentin Schule), den
Firmen RWE und Fassbender Tenten sowie
den Fördervereinen der beteiligten Schulen,
der Jugendbildungsstätte Don Bosco und allen
Beteiligten aus Verein, Schulen und
Elternschaft. Das Vereinsgelände ist bereits als
Stahl-Doppelstabmattenzaun unmittelbar vor
dem Wirtschaftsgebäude/ Restaurant des Sees
erkennbar. Sobald es das Wetter zulässt, folgt
die Erweiterung des Geländes durch
Halterungen für die Boote und deren Material,
einen Schaukasten für Termine, etc. Boote und
Gelände werden voraussichtlich im April
eingeweiht, dem offiziellen Monat, in dem
angerudert wird und die Rudersaison beginnt.
Rudern- wo andere Urlaub machen
Unser Ruderrevier
Der
Kronenburger
See
liegt
in
der
Eifel
in
der
Nähe
der
belgischen Grenze. Seine Wasserfläche beträgt ca 27 ha.
Die Adresse: 53949 Dahlem, Seeuferstrasse 2a
Kontakt
SRV Kronenburg e.V.
Marie-Jose Godding
Kronenburgerstraße 18,
53949 Dahlem-Baasem.
info@srv-kronenburg.de