Über uns

Vorstand

1. Vorsitzender

Marie-José Godding

2. Vorsitzender

Tamara Stein

Kassiererin

Juliane Börner

Schriftführerin

Anja Leuwer

Beisitzer

Dr. Rita Knauf-Brang

Beisitzer

Kosta Jankov

Beisitzer

Gudula Kinzler

Beisitzer

Oliver Stein

Weitere Funktionsträger

Jugendwartin

Verena Kaul

Mitgliedsbeiträge

Erwachsene:

24,00 Euro pro Jahr

Jugendliche:

12,00 Euro pro Jahr Aufnahmegebühr: keine Aufnahmegebühr

Satzung

Satzung „SRV Kronenburger See“

§ 1 Name, Sitz und Zweck

1. Der Verein trägt den Namen Schülerruderverein Kronenburger See, in Kurzform SRV Kronenburger See. 2. Sitz des Vereins ist Dahlem-Kronenburg. 3. Die Vereinsflagge setzt sich aus dem Wappen/Logo der den Verein tragenden Schulen und Institutionen zusammen. 4. Zweck des Vereins ist die Förderung insbesondere des Schülerruderns und der rudersportlichen Aktivitäten der Region. 5. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung lautet der Name des Vereins „Schülerruderverein Kronenburger See e.V.“. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Mitgliedschaft

1. Zu den geborenen Mitgliedern des Vereins gehören folgende juristische Personen: 1. Georg-Schule Dahlem Talweg 2, 53949 Schmidtheim 2. Graf-Salentin-Schule Realschule+ Schulstraße 22, 54584 Jünkerath 3. Jugendbildungsstätte Don Bosco, Dominikus-Savio-Haus Don-Bosco-Str. 1, 54584 Jünkerath 2. Mitglied kann jede Person (natürliche und juristische) ohne Unterschied des Geschlechts, des Berufs, der Staatsangehörigkeit und ihrer politischen und religiösen Überzeugung werden. 3. Die Aufnahme erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand auf Grund eines Antrages. Bei Minderjährigkeit ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. 4. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung von einer Mehrheit der anwesenden Mitglieder von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires sportliches Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern oder schwerwiegendes Fehlverhalten innerhalb der Vereinskameradschaft gilt.

§ 3 Zusammensetzung des Vereins und seiner Organe

1. Der Verein besteht aus a) aktiven Mitgliedern b) Fördermitgliedern Aktive Mitglieder sind alle sportausübenden zahlenden Mitglieder. Fördermitglieder sind diejenigen, die regelmäßig mit einem Förderbeitrag (Geld- oder Sachspende) den Vereinszweck fördern. 2. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 4 Mitgliederversammlung

1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. 2. Eine ordentliche Versammlung findet einmal jährlich nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. 3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von drei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es a) der geschäftsführende Vorstand beschließt b) ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden einen entsprechenden Antrag stellt. 4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand durch Aushang oder durch schriftliche Einladung unter Angabe des Tagungsortes, der Uhrzeit und der Tagesordnung. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von drei Wochen liegen. 5. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten: a) Entgegennahme des Berichtes incl. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer b) Entlastung des Vorstandes c) Neuwahl des Vorstandes alle zwei Jahre d) Beschlussfassung über Anträge 6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig 7. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Stimmberechtigt sind die aktiven Mitglieder und je 3 Vertreter der Gründungsorganisationen, die durch diese entsandt werden. Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder. 8. Dringlichkeitsanträge (Anträge, die nicht auf der Tagesordnung der Einladung stehen) bedürfen ebenfalls der Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Dringlichkeitsanträge dürfen sich nicht auf Satzungs- oder Zweckänderungen beziehen. 9. Dem Antrag auf geheime Abstimmung muss entsprochen werden. 10. Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. 11. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 5 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus a) dem Vorsitzenden b) dem stellvertretenden Vorsitzenden c) dem Kassierer die den geschäftsführenden Vorstand bilden und einer durch die Mitgliederversammlung zu bestimmenden Zahl von d) Beisitzern, den eine Sonderaufgabe zugeordnet werden kann.

§ 6 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei Personen zur Prüfung der Kasse. Sie dürfen keine Mitglieder des Vorstands sein.

§ 7 Beiträge

Über die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung.

§ 9 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dazu einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn eine Dreiviertelmehrheit der eingetragenen Mitglieder erreicht wird. 2. Bei Auflösung geht das vorhandene Vermögen an folgende drei – ebenfalls als gemeinnützig anerkannte Vereine: a) Freunde und Förderer von Don Bosco Jünkerath e.V. Dominikus Savio Haus, Don-Bosco-Str. 1, 54584 Jünkerath Tel.: 06597/9293-0, Fax.: 06597/9293-140, E-Mail: juenkerath@donbosco.de b) Förderverein der Georg-Schule Dahlem e.V. Geschäftsstelle: Talweg 2, 53949 Dahlem Tel.: 02447/913228 c) Förderverein der Graf-Salentin-Schule Realschule+ e.V. Schulstraße 22, 54584 Jünkerath, Tel.: 06597/ 92033-0 Schmidtheim, 16. Mai. 2011

Geschichte

Vereinsgeschichte Seit Herbst 2010 können am Kronenburger See richtige Ruderboote bei ihrem Training beobachtet werden. Das Rudern am See begann zunächst mit einem Doppelvierer, einem Leihboot vom Ruderclubs Meschede (Hochsauerlandkreis), der die junge Rudergruppe in ihrer Gründungsphase mit Boot und Bootshänger unterstützte. Im Februar 2011 gründeten dann auf Initiative von Sebastian Sammet Vertreter der Graf Salentin Schule Jünkerath, der Georgschule Dahlem-Schmittheim und der Jugendbildungsstätte Don Bosco den Schülerruderverein Kronenburger See e.V., der jedem ruderinteressiertem offensteht. Der Verein wird in seiner wichtigen Gründungsphase von allen Beteiligten sehr gut unterstützt und verbindet durch drei Einrichtungen, Einzelmitgliedschaften von Erwachsenen und Jugendlichen und die ersten gemeinsamen Aktivitäten am See, z.B. das Abrudern im Oktober, sowie das Wintertraining in Dahlem und Jünkerath sogar zwei Bundeländer. Durch Vermittlung von Ortsvorsteher Reinhold Rader wurde die Verbindung zu Herrn Bürgermeister Müller hergestellt, der den kleinen Verein mit der Aussicht auf eine Fläche am See zur Sicheren Lagerung der Boote unterstützte und für die Belange des Rudervereins immer ein offenes Ohr hat. Aktuell kann der Verein jetzt zwei Doppelvierer und drei Einer vorweisen, die eine geeignete Ausbildung im Rudersport für zwei Schulen ermöglichen. Der Ruderverein hat mit renoviertem Bootsmaterial anderer Vereine begonnen, doch auch diese Boote wären durch den Förderverein einer Schule allein nicht erschwinglich gewesen. In diesem Zusammenhang nochmals vielen Dank an die Kreissparkasse Euskirchen für den Zuschuss zum Doppelvierer (Georgschule) und die Kreissparkasse Vulkaneifel für die Förderung des Bootshängers (Graf Salentin Schule), den Firmen RWE und Fassbender Tenten sowie den Fördervereinen der beteiligten Schulen, der Jugendbildungsstätte Don Bosco und allen Beteiligten aus Verein, Schulen und Elternschaft. Das Vereinsgelände ist bereits als Stahl-Doppelstabmattenzaun unmittelbar vor dem Wirtschaftsgebäude/ Restaurant des Sees erkennbar. Sobald es das Wetter zulässt, folgt die Erweiterung des Geländes durch Halterungen für die Boote und deren Material, einen Schaukasten für Termine, etc. Boote und Gelände werden voraussichtlich im April eingeweiht, dem offiziellen Monat, in dem angerudert wird und die Rudersaison beginnt.

Rudern- wo andere Urlaub machen

Über uns

Vorstand

1. Vorsitzender

Marie-José Godding

2. Vorsitzender

Tamara Stein

Kassiererin

Juliane Börner

Schriftführerin

Anja Leuwer

Beisitzer

Dr. Rita Knauf-Brang

Beisitzer

Kosta Jankov

Beisitzer

Gudula Kinzler

Beisitzer

Oliver Stein

Weitere Funktionsträger

Jugendwartin

Verena Kaul

Mitgliedsbeiträge Erwachsene: 24,00 Euro pro Jahr Jugendliche: 12,00 Euro pro Jahr Aufnahmegebühr: keine Aufnahmegebühr

Satzung

Satzung „SRV Kronenburger See“

§ 1 Name, Sitz und Zweck

1. Der Verein trägt den Namen Schülerruderverein Kronenburger See, in Kurzform SRV Kronenburger See. 2. Sitz des Vereins ist Dahlem-Kronenburg. 3. Die Vereinsflagge setzt sich aus dem Wappen/Logo der den Verein tragenden Schulen und Institutionen zusammen. 4. Zweck des Vereins ist die Förderung insbesondere des Schülerruderns und der rudersportlichen Aktivitäten der Region. 5. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung lautet der Name des Vereins „Schülerruderverein Kronenburger See e.V.“. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Mitgliedschaft

1. Zu den geborenen Mitgliedern des Vereins gehören folgende juristische Personen: 1. Georg-Schule Dahlem Talweg 2, 53949 Schmidtheim 2. Graf-Salentin-Schule Realschule+ Schulstraße 22, 54584 Jünkerath 3. Jugendbildungsstätte Don Bosco, Dominikus-Savio-Haus Don-Bosco-Str. 1, 54584 Jünkerath 2. Mitglied kann jede Person (natürliche und juristische) ohne Unterschied des Geschlechts, des Berufs, der Staatsangehörigkeit und ihrer politischen und religiösen Überzeugung werden. 3. Die Aufnahme erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand auf Grund eines Antrages. Bei Minderjährigkeit ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. 4. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung von einer Mehrheit der anwesenden Mitglieder von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires sportliches Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern oder schwerwiegendes Fehlverhalten innerhalb der Vereinskameradschaft gilt.

§ 3 Zusammensetzung des Vereins und

seiner Organe

1. Der Verein besteht aus a) aktiven Mitgliedern b) Fördermitgliedern Aktive Mitglieder sind alle sportausübenden zahlenden Mitglieder. Fördermitglieder sind diejenigen, die regelmäßig mit einem Förderbeitrag (Geld- oder Sachspende) den Vereinszweck fördern. 2. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 4 Mitgliederversammlung

1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. 2. Eine ordentliche Versammlung findet einmal jährlich nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. 3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von drei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es a) der geschäftsführende Vorstand beschließt b) ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden einen entsprechenden Antrag stellt. 4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand durch Aushang oder durch schriftliche Einladung unter Angabe des Tagungsortes, der Uhrzeit und der Tagesordnung. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von drei Wochen liegen. 5. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten: a) Entgegennahme des Berichtes incl. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer b) Entlastung des Vorstandes c) Neuwahl des Vorstandes alle zwei Jahre d) Beschlussfassung über Anträge 6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig 7. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Stimmberechtigt sind die aktiven Mitglieder und je 3 Vertreter der Gründungsorganisationen, die durch diese entsandt werden. Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder. 8. Dringlichkeitsanträge (Anträge, die nicht auf der Tagesordnung der Einladung stehen) bedürfen ebenfalls der Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Dringlichkeitsanträge dürfen sich nicht auf Satzungs- oder Zweckänderungen beziehen. 9. Dem Antrag auf geheime Abstimmung muss entsprochen werden. 10. Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. 11. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 5 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus a) dem Vorsitzenden b) dem stellvertretenden Vorsitzenden c) dem Kassierer die den geschäftsführenden Vorstand bilden und einer durch die Mitgliederversammlung zu bestimmenden Zahl von d) Beisitzern, den eine Sonderaufgabe zugeordnet werden kann.

§ 6 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei Personen zur Prüfung der Kasse. Sie dürfen keine Mitglieder des Vorstands sein.

§ 7 Beiträge

Über die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung.

§ 9 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dazu einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn eine Dreiviertelmehrheit der eingetragenen Mitglieder erreicht wird. 2. Bei Auflösung geht das vorhandene Vermögen an folgende drei – ebenfalls als gemeinnützig anerkannte Vereine: a) Freunde und Förderer von Don Bosco Jünkerath e.V. Dominikus Savio Haus, Don-Bosco-Str. 1, 54584 Jünkerath Tel.: 06597/9293-0, Fax.: 06597/9293- 140, E-Mail: juenkerath@donbosco.de b) Förderverein der Georg-Schule Dahlem e.V. Geschäftsstelle: Talweg 2, 53949 Dahlem Tel.: 02447/913228 c) Förderverein der Graf-Salentin-Schule Realschule+ e.V. Schulstraße 22, 54584 Jünkerath, Tel.: 06597/ 92033-0 Schmidtheim, 16. Mai. 2011

Geschichte

Vereinsgeschichte Seit Herbst 2010 können am Kronenburger See richtige Ruderboote bei ihrem Training beobachtet werden. Das Rudern am See begann zunächst mit einem Doppelvierer, einem Leihboot vom Ruderclubs Meschede (Hochsauerlandkreis), der die junge Rudergruppe in ihrer Gründungsphase mit Boot und Bootshänger unterstützte. Im Februar 2011 gründeten dann auf Initiative von Sebastian Sammet Vertreter der Graf Salentin Schule Jünkerath, der Georgschule Dahlem-Schmittheim und der Jugendbildungsstätte Don Bosco den Schülerruderverein Kronenburger See e.V., der jedem ruderinteressiertem offensteht. Der Verein wird in seiner wichtigen Gründungsphase von allen Beteiligten sehr gut unterstützt und verbindet durch drei Einrichtungen, Einzelmitgliedschaften von Erwachsenen und Jugendlichen und die ersten gemeinsamen Aktivitäten am See, z.B. das Abrudern im Oktober, sowie das Wintertraining in Dahlem und Jünkerath sogar zwei Bundeländer. Durch Vermittlung von Ortsvorsteher Reinhold Rader wurde die Verbindung zu Herrn Bürgermeister Müller hergestellt, der den kleinen Verein mit der Aussicht auf eine Fläche am See zur Sicheren Lagerung der Boote unterstützte und für die Belange des Rudervereins immer ein offenes Ohr hat. Aktuell kann der Verein jetzt zwei Doppelvierer und drei Einer vorweisen, die eine geeignete Ausbildung im Rudersport für zwei Schulen ermöglichen. Der Ruderverein hat mit renoviertem Bootsmaterial anderer Vereine begonnen, doch auch diese Boote wären durch den Förderverein einer Schule allein nicht erschwinglich gewesen. In diesem Zusammenhang nochmals vielen Dank an die Kreissparkasse Euskirchen für den Zuschuss zum Doppelvierer (Georgschule) und die Kreissparkasse Vulkaneifel für die Förderung des Bootshängers (Graf Salentin Schule), den Firmen RWE und Fassbender Tenten sowie den Fördervereinen der beteiligten Schulen, der Jugendbildungsstätte Don Bosco und allen Beteiligten aus Verein, Schulen und Elternschaft. Das Vereinsgelände ist bereits als Stahl-Doppelstabmattenzaun unmittelbar vor dem Wirtschaftsgebäude/ Restaurant des Sees erkennbar. Sobald es das Wetter zulässt, folgt die Erweiterung des Geländes durch Halterungen für die Boote und deren Material, einen Schaukasten für Termine, etc. Boote und Gelände werden voraussichtlich im April eingeweiht, dem offiziellen Monat, in dem angerudert wird und die Rudersaison beginnt.

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